AGBs

Allgemeine Bedingungen für sämtliche Lieferungen und Leistungen der mypallet GmbH

1. Allgemein

  1. Sämtliche (auch zukünftige) Lieferungen und Leistungen der mypallet GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgend angeführten Bedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden haben keinerlei Gültigkeit, es sei denn, mypallet GmbH hätte diesen schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch für mündliche Vereinbarungen. Ausgeschlossen wird insbesondere die Gültigkeit der Allgemeinen Deutschen Spediteur-Bedingungen (ADSp) sowie den Allgemeinen Güternahverkehrs-Bedingungen (AGNB).
  2. Mündliche Vereinbarungen sind nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn diese von uns in Textform bestätigt werden. Auch die Aufhebung dieser Textform kann ausschließlich einvernehmlich in Schriftform erfolgen. Mitarbeiter von mypallet GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder Zusagen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
  3. Für beide Parteien verbindlich sind die im Zeitpunkt der Ausführung geltenden Qualitätsnormen (aufgelistet für die einzelnen Leistungsträger in Anlage 1) sowie die entsprechenden Merkblätter.
  4. Bei Widersprüchen zu einzelnen vertraglichen Vereinbarungen gehen diese den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
  5. Abweichungen in der Geschäftsabwicklung begründen kein Recht des Kunden auf Änderungen dieser Geschäftsbedingungen.

Angebot und Vertragsschluss

  1. Angebote von mypallet GmbH sowie des Kunden können innerhalb einer Woche angenommen werden. Danach erlischt das jeweilige Angebot.
  2. mypallet GmbH vermietet Ladungsträger an Kunden auf Grundlage der vertraglichen Vereinbarung. Die Miete für die Ladungsträger wird monatlich (30 Tage) abgerechnet. Der Abrechnungsmonat beginnt am Tag der Anlieferung der Ladungsträger beim Kunden.
  3. Für jeden angefangenen Monat wird der volle Mietzins für den gesamten Abrechnungsmonat fällig. Eine tageweise Aufrechnung des Mietzinses erfolgt nicht.
  4. Die von mypallet GmbH vermieteten Ladungsträger dürfen nur durch eine von mypallet GmbH bestimmte und beauftragte Spedition an einen anderen Ort verlagert werden, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
  5. Dies gilt auch für die Erstanlieferung und die Endabholung der vermieteten Ladungsträger. Die Kosten hierfür werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Abwicklung

  1. Ist die Menge der zu verlagernden Ladungsträger geringer als 50 % des Ladungsvolumens des LKWs, wird ein Aufschlag von 15 % zum vereinbarten Verlagerungspreis pro Ladungsträger erhoben.
  2. Ist die Menge der zu verlagernden Ladungsträger größer oder gleich 50 % des Ladungsvolumens des LKWs, wird der Preis für die Verlagerung in Rechnung gestellt, der für eine vollständige Auslastung des Ladungsvolumens anfallen würde.
  3. Die Lade- und Entladezeit muss der Menge der Ladungsträger entsprechend angemessen kurz gehalten werden. Angemessen gemäß § 412 II HGB sind maximal 120 Minuten. Längere Lade- und Entladezeiten werden mit 80,00 EUR pro Stunde zusätzlich berechnet.
  4. Tritt der Kunde von einem in Textform bestätigten Auftrag zurück, ist mypallet GmbH berechtigt, pauschal 30 % des Auftragswertes als entgangenen Gewinn zu beanspruchen.

Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise der mypallet GmbH verstehen sich zuzüglich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Nebenentgelte wie Auslagen, Maut, Gebühren etc. sind nicht im Preis enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt.
  3. Alle Rechnungsbeträge sind, soweit nicht anders vereinbart, ohne jeden Abzug sofort fällig.

Eigentumsregelung

  1. Die Übertragung des Eigentums an den Ladungsträgern auf den Kunden oder Dritte ist nicht Gegenstand der Verträge.
  2. Sämtliche dem Kunden überlassenen Ladungsträger bleiben Eigentum der mypallet GmbH.

Beschaffenheit / Gewährleistung

  1. Abweichungen von den unter Ziffer 1.4 benannten Normen sowie offensichtliche Mängel sind unverzüglich in Textform und mittels Fotos zu rügen.

Kündigung

  1. Die ordentliche Kündigung richtet sich nach den Regelungen des jeweiligen Vertrages.
  2. Jede Partei ist zur sofortigen außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn die andere Partei eine vertraglich geschuldete Pflicht verletzt oder nicht erfüllt.

Sonstiges

  1. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
  2. Erfüllungsort ist der im Handelsregister HRB angeführte Firmensitz der mypallet GmbH.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Firmensitz der mypallet GmbH.

Stand: 11.10.2024

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